AVR: Arbeitszeit und Dienstplangestaltung Sozial- und Erziehungsdienst
Grundsätze - Anwendungsfelder - Besonderheiten
Schulungsinhalte
Das Personal wird knapper und die Aufgaben nicht weniger. Die Gestaltung der Arbeitszeit gehört deshalb längst zu den wichtigsten Aufgaben einer Einrichtung und der Mitarbeitervertretung. Die Arbeitszeit soll möglichst flexibel sein und gleichzeitig planbar bleiben. Sie muss zudem gerecht verteilt sein.
In der Schulung werden die verschiedenen Regelungen zur Gestaltung zeitgemäßer Arbeitszeit unter Beteiligung der MAV vermittelt. Anhand von Beispielen aus der Praxis erfahren die Teilnehmer*innen, wie mit den Problemen bei der Arbeitszeit am besten umzugehen ist.
Die Schulung geht auf die Besonderheiten im Sozial- und Erziehungsdienst ein und bietet die Möglichkeit, die speziellen Schwierigkeiten der Einsatzplanung in den Blick zu nehmen.
In der Schulung werden die verschiedenen Regelungen zur Gestaltung zeitgemäßer Arbeitszeit unter Beteiligung der MAV vermittelt. Anhand von Beispielen aus der Praxis erfahren die Teilnehmer*innen, wie mit den Problemen bei der Arbeitszeit am besten umzugehen ist.
Die Schulung geht auf die Besonderheiten im Sozial- und Erziehungsdienst ein und bietet die Möglichkeit, die speziellen Schwierigkeiten der Einsatzplanung in den Blick zu nehmen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlegendes zu Arbeitszeitregelungen
§ Anlagen 2 und 33 AVR – Welche Regelungen sind gegeben?
Dienstvereinbarung nach § 38 MAVO
Wie kann eine Dienstvereinbarung Arbeitszeit und Dienstplangestaltung aufgebaut/gestaltet werden?
Praktische Umsetzung
Welche Parameter können wie in einer Dienstvereinbarung für welchen Personenkreis geregelt werden?
Was ist zu beachten bezüglich der Gegebenheiten in der jeweiligen Einrichtung?
Grundlegendes zu Arbeitszeitregelungen
§ Anlagen 2 und 33 AVR – Welche Regelungen sind gegeben?
Dienstvereinbarung nach § 38 MAVO
Wie kann eine Dienstvereinbarung Arbeitszeit und Dienstplangestaltung aufgebaut/gestaltet werden?
Praktische Umsetzung
Welche Parameter können wie in einer Dienstvereinbarung für welchen Personenkreis geregelt werden?
Was ist zu beachten bezüglich der Gegebenheiten in der jeweiligen Einrichtung?
Material
Spätestens 5 Tage vor Beginn ist der Kursraum auf der Lernplattform www.digital.kifas.org freigeschaltet und die Schulungsunterlagen können eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
Bitte nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mitbringen; vor Ort werden weitere Unterlagen und Aufgaben freigeschaltet.
Bitte nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mitbringen; vor Ort werden weitere Unterlagen und Aufgaben freigeschaltet.
Für wen?
Mitarbeitervertreter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst
Diese Schulung ist für alle bayerischen Diözesen vom Erzbischöflichen Ordinariat München und Freising als geeignet im Sinne des § 16 MAVO anerkannt.
Ferner liegen die Genehmigungen der Diözesen Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Trier und Erfurt vor.
Ferner liegen die Genehmigungen der Diözesen Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Trier und Erfurt vor.
Info
Anreisetag
11.00 Uhr Beginn
12.15 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Schulung
18.00 Uhr Abendessen
Schulungstag(e)
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Schulung
12.15 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Schulung
18.00 Uhr Abendessen
Abreisetag
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Schulung
12.15 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Schulung
14.30 Uhr Ende
11.00 Uhr Beginn
12.15 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Schulung
18.00 Uhr Abendessen
Schulungstag(e)
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Schulung
12.15 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Schulung
18.00 Uhr Abendessen
Abreisetag
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Schulung
12.15 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Schulung
14.30 Uhr Ende
Preis
535,00 €
Teilnahmegebühr
210,00 €
Tagungspauschale mit Tagesverpflegung
214,00 €
Übernachtungskosten
Ort
Bamberg, Bistumshaus St. Otto
Termin
12.11.2025 11:00 - 14.11.2025 14:30
Referent*innen
Lauterbach Frank
Downloads
Keine Downloads vorhanden.