Lösungsorientiert beraten und begleiten
Als DiAG kompetent handeln I - Fortbildungsreihe
Schulungsinhalte
System der betrieblichen Mitbestimmung
•Begründung betrieblicher Mitbestimmung
•Juristische Stellung der DiAG
Juristische Verantwortung der DiAG
•Aufgaben der DiAG gemäß § 25 MAVO
•Möglichkeiten und Grenzen der DiAG
Selbstorganisation DiAG / Rollen
•Methodisches und Soziales Kapital der DiAG
•Zirkuläres Arbeiten, Kanban, Kreismodelle
Beratungsbasics
•Kerntechniken der Gesprächsführung
•Systemische und zirkuläre Techniken
•Lernwelt Beratung: Stile – Vorlieben – Systemische Haltungen
•Begründung betrieblicher Mitbestimmung
•Juristische Stellung der DiAG
Juristische Verantwortung der DiAG
•Aufgaben der DiAG gemäß § 25 MAVO
•Möglichkeiten und Grenzen der DiAG
Selbstorganisation DiAG / Rollen
•Methodisches und Soziales Kapital der DiAG
•Zirkuläres Arbeiten, Kanban, Kreismodelle
Beratungsbasics
•Kerntechniken der Gesprächsführung
•Systemische und zirkuläre Techniken
•Lernwelt Beratung: Stile – Vorlieben – Systemische Haltungen
Material
Ihre Schulungsunterlagen stellen wir auf der Lernplattform digital.kifas.org zum Download und ggf. Ausdrucken zur Verfügung (ca. 5 Werktage vor Schulungsbeginn).
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mit. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Berechtigung haben, sich mit Ihrem Gerät in das WLAN des Tagungshauses einzuwählen und arbeiten Sie stets mit der aktuellen Browserversion.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mit. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Berechtigung haben, sich mit Ihrem Gerät in das WLAN des Tagungshauses einzuwählen und arbeiten Sie stets mit der aktuellen Browserversion.
Für wen?
DiAG-Vorstände
Qualifiziert handeln – angemessen beraten
Beratungskompetenz zählt zu den Kernkompetenzen. Alle DiAG-Vorstände sind nach § 25 Abs. 2 MAVO aufgefordert, Mitarbeitervertretungen in ihrem Bereich grundständig zu beraten und zu begleiten. Die entsprechenden Aufträge umfassen ein weites Feld: Sie reichen von kollektivrechtlichen Bestimmungen der MAVO, über persönliche Konfliktlagen bis hin zu Dienstvereinbarungen nach § 38 MAVO.
Die Beratung der Mitarbeitervertretungen erfolgt dabei im Kontext monetärer, gesellschaftlicher, und rechtlicher Entwicklungen. Gerade finanzielle Aspekte spielen dabei eine zunehmende Rolle für die Entscheidungen von Mitarbeitervertretungen. Zunehmend müssen sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen oder mittragen, benötigen dabei die Beratungshilfen der zuständigen DiAG. Die Tendenz, in Fragen der Lohngestaltung mitwir-ken zu müssen, stellt ebenfalls eine neue Herausforderung für Mitarbeitervertretungen und DiAGen dar.
Die drei Bausteine verbinden juristische mit beratungspraktischen Schwerpunkten. Abgerundet werden die Themenfelder, indem wir immer wieder auf die organisatorischen Rahmenbedingungen schauen, unter denen Caritasunternehmen und kirchliche Dienststellen heute agieren.
Fortbildungskonzept
Beratungssituationen sind häufig vielschichtig. Adressaten der Beratung nach § 25 sind einzelne Vertreter*innen einer MAV oder die MAV als Gremium. Juristisches Wissen, methodische Handlungskompetenzen und eine Portion „gesunder Menschenverstand“ sind gefragt. Letzteres bringen Sie mit, für die andere beiden Elemente sorgen wir.
Fast immer benötigt eine anfragende Mitarbeitervertretung von dem DiAG-Mitglied konkrete Informationen, wie ein Sachverhalt juristisch einzuordnen ist, kurz: WAS können wir auf welcher Rechtsgrundlage tun? Hinzu kommt die Frage nach möglichen Umsetzungswegen. Jetzt rücken eher „weiche Themen“ ins Blickfeld, bspw. unterschiedliche Auffassungen in der MAV, Gefühle der Überforderung und die Unsicherheit, wie der Dienst-geber auf die Forderungen der MAV reagiert. Hier geht es darum, WIE Ansprüche und Handlungsoptionen unter den gegebenen Bedingungen umgesetzt werden können?
Und Gegenstand der Beratung ist mittelbar immer auch die Organisation in der ein Gremium agiert. Viele Einrichtungen stehen unter Druck: Vorgaben der Leistungsträger, Wünsche von Klienten und Angehörigen hinsichtlich Angebotsquantität und -qualität, Mangel an (erfahrenen) Fachkräften, Digitalisierung von Dienstleistungen u.a.m. Das alles schlägt in der Praxis auf arbeitsrechtliche und organisationskulturelle Aspekte durch.
Die Fortbildung berücksichtigt diese Entwicklungen und integriert sie als Querschnittsthema (Teile I und II) oder als eigenen Themenschwerpunkt (Teil III).
Beratungskompetenz zählt zu den Kernkompetenzen. Alle DiAG-Vorstände sind nach § 25 Abs. 2 MAVO aufgefordert, Mitarbeitervertretungen in ihrem Bereich grundständig zu beraten und zu begleiten. Die entsprechenden Aufträge umfassen ein weites Feld: Sie reichen von kollektivrechtlichen Bestimmungen der MAVO, über persönliche Konfliktlagen bis hin zu Dienstvereinbarungen nach § 38 MAVO.
Die Beratung der Mitarbeitervertretungen erfolgt dabei im Kontext monetärer, gesellschaftlicher, und rechtlicher Entwicklungen. Gerade finanzielle Aspekte spielen dabei eine zunehmende Rolle für die Entscheidungen von Mitarbeitervertretungen. Zunehmend müssen sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen oder mittragen, benötigen dabei die Beratungshilfen der zuständigen DiAG. Die Tendenz, in Fragen der Lohngestaltung mitwir-ken zu müssen, stellt ebenfalls eine neue Herausforderung für Mitarbeitervertretungen und DiAGen dar.
Die drei Bausteine verbinden juristische mit beratungspraktischen Schwerpunkten. Abgerundet werden die Themenfelder, indem wir immer wieder auf die organisatorischen Rahmenbedingungen schauen, unter denen Caritasunternehmen und kirchliche Dienststellen heute agieren.
Fortbildungskonzept
Beratungssituationen sind häufig vielschichtig. Adressaten der Beratung nach § 25 sind einzelne Vertreter*innen einer MAV oder die MAV als Gremium. Juristisches Wissen, methodische Handlungskompetenzen und eine Portion „gesunder Menschenverstand“ sind gefragt. Letzteres bringen Sie mit, für die andere beiden Elemente sorgen wir.
Fast immer benötigt eine anfragende Mitarbeitervertretung von dem DiAG-Mitglied konkrete Informationen, wie ein Sachverhalt juristisch einzuordnen ist, kurz: WAS können wir auf welcher Rechtsgrundlage tun? Hinzu kommt die Frage nach möglichen Umsetzungswegen. Jetzt rücken eher „weiche Themen“ ins Blickfeld, bspw. unterschiedliche Auffassungen in der MAV, Gefühle der Überforderung und die Unsicherheit, wie der Dienst-geber auf die Forderungen der MAV reagiert. Hier geht es darum, WIE Ansprüche und Handlungsoptionen unter den gegebenen Bedingungen umgesetzt werden können?
Und Gegenstand der Beratung ist mittelbar immer auch die Organisation in der ein Gremium agiert. Viele Einrichtungen stehen unter Druck: Vorgaben der Leistungsträger, Wünsche von Klienten und Angehörigen hinsichtlich Angebotsquantität und -qualität, Mangel an (erfahrenen) Fachkräften, Digitalisierung von Dienstleistungen u.a.m. Das alles schlägt in der Praxis auf arbeitsrechtliche und organisationskulturelle Aspekte durch.
Die Fortbildung berücksichtigt diese Entwicklungen und integriert sie als Querschnittsthema (Teile I und II) oder als eigenen Themenschwerpunkt (Teil III).
Info
Preis
475,00 €
Teilnahmegebühr
155,00 €
Tagungspauschale mit Tagesverpflegung
160,00 €
Übernachtungskosten
Ort
Regensburg, IBIS Hotel
Termin
10.05.2022 11:00 - 12.05.2022 15:00
Referent*innen
Weisser Peter
Jacobowsky Christoph
Jacobowsky Christoph
Downloads
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