Lehrkräfte im kirchlichen Dienst
Den Überblick behalten bei Arbeitszeit, Urlaub und Entgelt - was gilt und wo steht's?
Schulungsinhalte
Die Regelungen für Lehrkräfte im kirchlichen Dienst zu Arbeitszeit, Urlaub/ Krankheit und Entgelt stehen nicht im Arbeitsvertrag. Sie stehen entweder in der AVR, dem ABD oder dem TV-L. Aber was gilt nun für wen und wie muss man die Regelungen verstehen. Hinzu kommen dann die Besonderheiten des Schulbetriebes. Bei der Arbeitszeit bereitet die Unterscheidung in Unter-richts- und Vorbereitungszeit oft Schwierigkeiten. Für das Entgelt kommt es indes auf Eingangs- und Beförderungsämter an.
In wichtigen Beteiligungsrechten der MAV geht es genau um diese Themen. Die Schulung vermittelt Aufbau und Struktur der Regelungen und gemeinsam werden die wesentlichen Bestimmungen erarbeitet. Ziel ist es, zu wissen, wo was steht und wie es geregelt ist.
In wichtigen Beteiligungsrechten der MAV geht es genau um diese Themen. Die Schulung vermittelt Aufbau und Struktur der Regelungen und gemeinsam werden die wesentlichen Bestimmungen erarbeitet. Ziel ist es, zu wissen, wo was steht und wie es geregelt ist.
Material
Spätestens 5 Werktage vor Seminarbeginn haben Sie Zutritt zum Kursraum und können Ihre Schulungsunterlagen einsehen und ggf. ausdrucken.
Es werden keine gedruckten Unterlagen in der Schulung verteilt.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mit. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Berechtigung haben, sich mit Ihrem Gerät in das WLAN des Tagungshauses einzuwählen und arbeiten Sie stets mit der aktuellen Browserversion.
Es werden keine gedruckten Unterlagen in der Schulung verteilt.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen Laptop oder ein Tablet mit. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Berechtigung haben, sich mit Ihrem Gerät in das WLAN des Tagungshauses einzuwählen und arbeiten Sie stets mit der aktuellen Browserversion.
Für wen?
Lehrkräfte im kirchlichen Dienst, Mitglieder von Schul-MAVen, alle, die Interesse am Arbeitsvertragsrecht der Lehrkräfte haben (interessierte Arbeitnehmer*innen, Personalreferenten*innen, usw.).
Diese Schulung ist für alle bayerischen Diözesen vom Erzbischöflichen Ordinariat München und Freising als geeignet im Sinne des § 16 MAVO anerkannt.
Ferner liegen die Genehmigungen der Diözesen Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Trier und Erfurt vor.
Ferner liegen die Genehmigungen der Diözesen Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Trier und Erfurt vor.
Info
Anreisetag
10.00 Uhr Beginn
12.15 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Schulung
18.00 Uhr Abendessen
Abreisetag
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Schulung
12.15 Uhr Mittagessen
13.15 Uhr Schulung
17.00 Uhr Ende
10.00 Uhr Beginn
12.15 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Schulung
18.00 Uhr Abendessen
Abreisetag
8.00 Uhr Frühstück
9.00 Uhr Schulung
12.15 Uhr Mittagessen
13.15 Uhr Schulung
17.00 Uhr Ende
Preis
475,00 €
Teilnahmegebühr
185,00 €
Tagungspauschale mit Tagesverpflegung
107,00 €
Übernachtungskosten
Ort
Bernried, Starnberger See, Bildungshaus St. Martin
Termin
17.03.2025 10:00 - 18.03.2025 17:00
Referent*innen
Lauterbach Frank
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