Richtig eingruppieren
Die Mitarbeitervertretung hat im Rahmen der Kontrolle von Recht und Billigkeit die Aufgabe, die Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen zu prüfen. Dies gilt vor allem im Rahmen der Einstellung aber – bei Verdachtsfällen oder Nachfragen – auch grundsätzlich. Und die rechtlichen Vorschriften dazu sind vielfältig und kompliziert. Das Auffinden der richtigen Vorschrift sowie die konkrete Anwendung in Ihrer Einrichtung steht im Mittelpunkt der Veranstaltung.
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